Wildtierrettungsstrategien

Anfang fang Mai startete wieder das Mähen der Grünland- und Feldfutterbaubestände – auch wenn heuer aufgrund der regnerischen Witterung noch nicht viele Flächen gemäht wurden und oft erst jetzt der erste Schnitt ansteht. Das Projekt „Wildtierrettungsstrategien“, das derzeit an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Kooperation mit der TU München und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft durchgeführt wird, beschäftigt sich mit der Bewertung vorhandener Maßnahmen zur Rehkitzrettung und der Optimierung des Einsatzes.
Um einen deutschlandweiten Kenntnisgewinn zu Maßnahmen zur Rehkitzrettung zu bekommen, führen wir eine Umfrage unter Jägern durch. Wir bitten Sie daher, falls Sie Jäger in einem Jagdrevier sind, an der Umfrage teilzunehmen und diese in Ihrem Umkreis publik zu machen. Die Teilnahme dauert ca. 20 Minuten. Hier geht
es zur Umfrage: https://www.lfl.bayern.de/umfragewildtierrettungsmassnahmen

Weiterhin möchten wir Sie bitten, unsere Datenerhebungsblätter zu den von Ihnen angewendeten Maßnahmen zur Wildtierrettung auszufüllen. Die Datenerhebungsblätter finden Sie unter:
https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtierrettungsstrategien


Pro Feldstück oder Mähtag stehen je nach angewendeter Maßnahme folgende Datenerhebungsblätter zur Verfügung:
● Suche mit der Drohne als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Nutzung des tragbaren Wildretters als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Suche durch Personen als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Nutzung von Scheuchen als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Nutzung des akustischen Wildretters am Mähwerk als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Mähen nach Mäh-Knigge als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Eingrasen (Mähen bei der Grünfütterung)

Für die wildbiologischen Fragestellungen werden alle Kitzfundorte und weitere Daten zum Rehkitz benötigt. Ebenso sind Daten zu Flächen ohne Kitzfunde von großer Bedeutung. Dafür stehen Ihnen verschiedene Erfassungsmöglichkeiten ebenfalls im Wildtierportal zur Verfügung.

Ausgangssperre nicht für Jagd

Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre erlaubt den Aufenthalt außerhalb der Wohnung.

Dies stellt einen Ausnahmegrund i. S. d. § 26 Nr. 6 der 12. BayIfSMV dar. Damit wird eine effektive Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen sowie von Schwarzwild sichergestellt.

Ebenso ist der Aufenthalt im Freien zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr zum Bergen von Wildunfällen begründet.

Das offizielle Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Anhang.