der Bayerische Landtag hat die Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) in 2. und 3. Lesung final verabschiedet. Die Reform tritt pünktlich zum neuen Jagdjahr am 1. April 2026 in Kraft.
Wir blicken auf dieses Ergebnis mit gemischten Gefühlen. Einerseits konnten wir durch unseren massiven Einsatz ideologische Forderungen der Opposition abwehren: Wolf und Goldschakal sind nun im Jagdrecht, Waldschnepfe und Eichelhäher bleiben als jagdbare Arten erhalten und die Fallenjagd wird durch den Sachkundenachweis rechtlich abgesichert. Das sind große Erfolge für den ländlichen Raum und unsere bayerische Jagdkultur!
Auf der anderen Seite steht eine Entscheidung, die wir als BJV scharf kritisieren: Die gesetzliche Vorverlegung des Jagdbeginns für Rehwild auf den 16. April.
Trotz unserer massiven Warnungen hat der Gesetzgeber hier den Weg für eine weitere Ausweitung der Jagdzeiten freigemacht. Unsere Präsidiumsmitglieder Roland Weigert und Volker Bauer haben dem Gesetz deshalb konsequent nicht zugestimmt. Wir lassen nicht zu, dass das Wild keine Ruhephasen mehr bekommt, nur weil waldbauliche Interessen über die Biologie der Tiere gestellt werden. Wer im April früher beginnt, ohne dem Wild im Winter die nötige Entlastung zu geben, handelt verantwortungslos gegenüber der Kreatur.
Im Anhang dieser Mail findet Ihr unsere offizielle Pressemitteilung zu diesem Thema. Bitte nutzt diesen Text aktiv für Eure regionale Pressearbeit und zur Information Eurer Mitglieder.
Was ist jetzt in den Kreisgruppen wichtig?
- Waidgerechtigkeit vor Gesetz: Nur weil man ab dem 16. April jagen darf, muss man es nicht tun.
- BJV-Empfehlungen: Wir haben eigene, fachlich fundierte Jagdzeit-Empfehlungen erarbeitet, die bewusst von den gesetzlichen Daten abweichen. Diese findet Ihr ab der kommenden Ausgabe in der „JAGD in Bayern“.
- Haltung zeigen: Wir sind die wahren Anwälte des Wildes, wenn wir Haltung bewahren: mit Herz, Verstand und bayerischer Waidgerechtigkeit.




