Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bayerische Landtag hat eine Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes zum 01.04.2026 beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen kurz Zusammengefasst:
- – Die Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe beginnt künftig zwei Wochen früher, am 16. April.
- – Bei Wolf und Goldschakal wechseln die Zuständigkeiten vom Naturschutz ins Jagdrecht. Weitere vorbereitende Schritte zur Erweiterung der Entnahme von Wölfen laufen derzeit auf Bundesebene.
- – Die behördliche Abschussplanung ist ab sofort freiwillig. Die Abgabe der Streckenliste bleibt jedoch -wie auch die Hegeschau- verpflichtend.
- – Die Jagdzeiten für konfliktträchtige Tierarten (z.B. Gänse, Ringeltauben, Dachse) werden erweitert.
- – Beim Einsatz von Drohnen zur Kitzrettung wird Rechtssicherheit geschaffen.
- – Die Fallensachkunde wird in die Bay. Jägerprüfung integriert (dies tritt zum 01.01.2027 in Kraft).
- – Außerdem wird klargestellt, dass Freiflächen PV-Anlagen keine jagdliche befriedeten Gebiete sind.
Ergänzend finden Sie im Anhang noch die letzte Pressemeldung des Bay. Wirtschaftsministeriums hierzu.
Als Mitglied des Bayerischen Jagdverbands appelieren wir an den geschlossenen Zusammenhalt im Sinne des BJV (siehe seperater Beitrag)