Appell zur Geschlossenheit: Oberbayerns Kreisgruppen unterstützen Präsidium

Mit der sogenannten Mühldorfer Erklärung distanzieren sich 24 oberbayerische Kreisgruppenvorsitzende gemeinsam von Verbandsquerelen und öffentlich ausgetragenen Feindseligkeiten. Erklärtes Ziel ist es demnach, gemeinsam im Bayerischen Jagdverband die Herausforderungen der Jagd anzugehen, die Vergangenheit ruhen zu lassen und so Schaden vom Verband abzuwenden. Dazu fordern die Unterzeichner ihre Mitglieder auf, künftig verbandsinterne Themen gemeinsam intern zu klären und auf der Bezirksversammlung abzustimmen. Initiiert wurde die Erklärung vom Mühldorfer Kreisgruppenvorsitzenden Sascha Schnürer.

Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch:
„Als Präsident des Verbandes unterstütze ich die Mühldorfer Erklärung uneingeschränkt. Dass oberbayerische Kreisgruppenvorsitzende die Initiative von Jagdminister Hubert Aiwanger und des Präsidiums aufgenommen haben und einen klaren Appell zur Geschlossenheit des Jagdverbandes auch in Oberbayern starten, begrüße ich sehr.
Bayernweit herrscht im BJV große Einigkeit, dass öffentliche Attacken einzelner Kreisgruppenvorsitzender auf die Verbandsspitze das Image der Jagd in Bayern nachhaltig geschädigt haben. Internes Ringen um die Strategie des Verbandes zu jagdpolitischen Themen ist notwendig und sinnvoll. Für persönliche Feindseligkeiten gegenüber dem demokratisch gewählten und legitimierten Präsidium ist dagegen kein Platz. Das bringt die Mühldorfer Erklärung auf den Punkt.“

Text und Foto: Ursula Hoffmann

Quelle: Jagd in Bayern

Kitzrettung: Allgemeinverfügung setzt EU-Beschränkungen außer Kraft

Überall im Lande bieten Jäger und Hegeringe die Rettung von Rehkitzen vor dem Mähtod durch Ortung mittels Drohne mit Wärmebildkamera an. Dabei fliegen sie die Wiesen früh morgens, bevor sie gemäht werden, mit Drohnen ab und orten mittels Wärmebildkamera Rehkitze, kleine Hasen und auch Wildvogelgelege. Nachdem das Wild von der Drohne geortet wurd,e, wird die genaue Position an Helfer weitergeben , die dann sofort die Tiere bergen und ausserhalb des Feldes in Sicherheit bringen.

Die Sorgen der vergangenen Wochen waren unbegründet: Auch 2024 kann die Kitzrettung durch die Drohnenteams, wie sie sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, durchgeführt werden. Kurzfristig ist für die bevorstehende Kitzrettung-Saison eine Allgemeinverfügung vom Luftfahrt-Bundesamt erlassen worden. Diese ermöglicht die Rehkitzrettung im gleichen rechtlichen Rahmen wie die letzten Jahre durchzuführen. 
Gemäß der Allgemeinverfügung mit der Nummer B5-30103-2024-01 des Luftfahrt-Bundesamtes vom 20.03.2024 dürfen Kitzrettungsteam mit Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g bis 25 kg beim Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3 den Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie oder Erholungsgebieten unterschreiten. Auch gilt dies für Bestandsdrohnen die vor dem 01.01.2024 angeschafft wurden.
Zu beachten ist das die Allgemeinverfügung bis zum 19.11.2024 befristet ist. An einer langfristigen Lösung wird gearbeitet. Dennoch sollten sich die Vereine zeitgleich um eine Schulung für die Fernpilotenlizenz A2 bemühen.

Text: Christian Fischer, Foto: Countrypixel/stock.adobe.com

Quelle: Jagd in Bayern

Qualifizierte Brauchbarkeit: BJV sorgt für Rechtssicherheit

Um sicherzustellen, dass Bayerns Jäger jederzeit die anerkannte Brauchbarkeit ihrer Jagdhunde nachweisen können und so Rechtssicherheit haben, startet der Bayerische Jagdverband ab diesem Jahr die neue Prüfungsordnung für die sogenannte Qualifizierte Brauchbarkeit. Diese ist modular aufgebaut, so dass die Hunde genau in den Disziplinen geprüft werden, in denen sie dann auch jagdlich zum Einsatz kommen. Mit der neuen QBPO wurde gleichzeitig zum Stichtag 02.02.2024 die alte BPO außer Kraft gesetzt. Rechtssicherheit, dass Jagdhunde wirklich brauchbar sind, gibt es damit ab sofort nur noch nach bestandenen Prüfungen gemäß der neuen QBPO, für die der BJV künftig eine sogenannte Grüne Karte an die Hundeführer ausgeben wird. Vor dem 02.02.2024 geprüfte Hunde können die Grüne Karte, die auch für bestandene vergleichbare Prüfungen der jeweiligen Zuchtverbände im JGHV ausgegeben wird, beim BJV beantragen. Ohne diese Grüne Karte könnte gegebenenfalls vor Gericht ein Einzelgutachten notwendig werden, mit dem nachgewiesen wird, dass der Hund für die entsprechende Jagdart wirklich brauchbar war. Ansonsten droht unter Umständen der Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte.

Text: Ursula Hoffmann, Foto: Hannah Reutter

Quelle: Jagd in Bayern