Qualifizierte Brauchbarkeit: BJV sorgt für Rechtssicherheit

Um sicherzustellen, dass Bayerns Jäger jederzeit die anerkannte Brauchbarkeit ihrer Jagdhunde nachweisen können und so Rechtssicherheit haben, startet der Bayerische Jagdverband ab diesem Jahr die neue Prüfungsordnung für die sogenannte Qualifizierte Brauchbarkeit. Diese ist modular aufgebaut, so dass die Hunde genau in den Disziplinen geprüft werden, in denen sie dann auch jagdlich zum Einsatz kommen. Mit der neuen QBPO wurde gleichzeitig zum Stichtag 02.02.2024 die alte BPO außer Kraft gesetzt. Rechtssicherheit, dass Jagdhunde wirklich brauchbar sind, gibt es damit ab sofort nur noch nach bestandenen Prüfungen gemäß der neuen QBPO, für die der BJV künftig eine sogenannte Grüne Karte an die Hundeführer ausgeben wird. Vor dem 02.02.2024 geprüfte Hunde können die Grüne Karte, die auch für bestandene vergleichbare Prüfungen der jeweiligen Zuchtverbände im JGHV ausgegeben wird, beim BJV beantragen. Ohne diese Grüne Karte könnte gegebenenfalls vor Gericht ein Einzelgutachten notwendig werden, mit dem nachgewiesen wird, dass der Hund für die entsprechende Jagdart wirklich brauchbar war. Ansonsten droht unter Umständen der Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte.

Text: Ursula Hoffmann, Foto: Hannah Reutter

Quelle: Jagd in Bayern