Kitzrettung: Allgemeinverfügung setzt EU-Beschränkungen außer Kraft

Überall im Lande bieten Jäger und Hegeringe die Rettung von Rehkitzen vor dem Mähtod durch Ortung mittels Drohne mit Wärmebildkamera an. Dabei fliegen sie die Wiesen früh morgens, bevor sie gemäht werden, mit Drohnen ab und orten mittels Wärmebildkamera Rehkitze, kleine Hasen und auch Wildvogelgelege. Nachdem das Wild von der Drohne geortet wurd,e, wird die genaue Position an Helfer weitergeben , die dann sofort die Tiere bergen und ausserhalb des Feldes in Sicherheit bringen.

Die Sorgen der vergangenen Wochen waren unbegründet: Auch 2024 kann die Kitzrettung durch die Drohnenteams, wie sie sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, durchgeführt werden. Kurzfristig ist für die bevorstehende Kitzrettung-Saison eine Allgemeinverfügung vom Luftfahrt-Bundesamt erlassen worden. Diese ermöglicht die Rehkitzrettung im gleichen rechtlichen Rahmen wie die letzten Jahre durchzuführen. 
Gemäß der Allgemeinverfügung mit der Nummer B5-30103-2024-01 des Luftfahrt-Bundesamtes vom 20.03.2024 dürfen Kitzrettungsteam mit Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g bis 25 kg beim Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3 den Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie oder Erholungsgebieten unterschreiten. Auch gilt dies für Bestandsdrohnen die vor dem 01.01.2024 angeschafft wurden.
Zu beachten ist das die Allgemeinverfügung bis zum 19.11.2024 befristet ist. An einer langfristigen Lösung wird gearbeitet. Dennoch sollten sich die Vereine zeitgleich um eine Schulung für die Fernpilotenlizenz A2 bemühen.

Text: Christian Fischer, Foto: Countrypixel/stock.adobe.com

Quelle: Jagd in Bayern