Hubertusmesse 2024 – 26.10.2024, 18:00 Uhr in Tettenweis

Im Namen der Kreisgruppe Griesbach und der Jägerschaft Oberschwärzenbach laden wir zur diesjährigen

Hubertusmesse, am 26.10.2024 um 18:00 Uhr in die Martinskirche Tettenweis

Die Musikalische Umrahmung erfolgt durch die Griesbacher Jagdhornbläser unter der Leitung von Hornmeisterin Beate Bauer

Im Anschluss treffen wir uns zum gemütlichen Beisammensein im Gasthaus Habermann

Auf euren zahlreichen Besuch freuen sich die Vorstandschaft zusammen mit der Jägerschaft Öberschwärzenbach

Waldtag 2024 in Uttlau

Unter dem Titel „Unterwegs durch Wald und Flur mit einem Jäger“ erlebten 27 Kinder aus den Gemeinden Bad Griesbach, Bad Birnbach und Haarbach ein Ferienprogramm, das lehrreicher nicht hätte sein können. Am 26. August 2024 trafen sich die Kinder bei Jäger und Jagdpächter Armin Prosteder in Uttlau (Haarbach) zu einem spannenden Rundgang durch sein Jagdrevier.

Nach einer herzlichen Begrüßung erklärte Prosteder: „Wir alle sind ein Teil der Natur und müssen entsprechend auf sie Rücksicht nehmen.“ Mit diesen Worten begann die Entdeckungstour durch den nahegelegenen Wald. Die Kinder lernten die heimischen Baumarten und deren Früchte kennen und erhielten wertvolle Einblicke in den Aufbau der Wälder und die verschiedenen Höhenstufen.

Während der Tour zeigte Prosteder den Kindern wichtige Reviereinrichtungen und verschiedene Pirschzeichen in der Natur. Außerdem erfuhren sie, wo man Biotop-Bäume finden kann und wo Schwammerl im Wald am besten wachsen. Der Jäger vermittelte den Kindern auch Verhaltensregeln für den Aufenthalt im Wald und wies auf wichtige Hinweisschilder hin.

Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die Einbindung von Prosteders Jagdhund. Die Kinder lernten, wie man sich im Wald korrekt mit Hunden verhält und wie man sicher mit ihnen umgeht.

Zusätzlich wurde die Funktion einer Kitzrettungsdrohne vorgeführt, die den Kindern die moderne Technik zur Rettung von Rehkitzen näherbrachte. Unterstützt wurde Prosteder von seinen Jägerkollegen aus dem Revier Uttlau 2, und auch zahlreiche Eltern nahmen an der Veranstaltung teil. Nach der lehrreichen Tour wurden am Endpunkt verschiedene Präparate des heimischen Wildes präsentiert, um den Kindern auch diese Aspekte der Natur näherzubringen. Der Tag endete mit einem gemütlichen Beisammensein: Nachdem an einer imposanten Buche ein gemeinsames Gruppenbild gemacht wurde, genossen die Kinder gegrillte Würstchen und Stockbrot am Lagerfeuer und ließen die spannenden Erlebnisse des Tages Revue passieren. Bürgermeister Franz Gerleigner der Gemeinde Haarbach, selbst Jäger, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und lobte das große Engagement der örtlichen Jägerschaft.

Übungsschießen der Kreisgruppe Griesbach – 21.09.2024, Schießanlage Hörabach

Am Samstag den 21.09.2024 ist die Schießanlage in Hörabach (Hörabach 5, 94377 Steinach) für die Kreisgruppe Griesbach reserviert.

Folgende Disziplinen können geschoßen werden:

  • Skeet, Trap, Jagdparcours
  • Gewehr 100m, sitzend
  • Laufender Keiler, 50m

Beginn is um 09:00 Uhr

Bei Bedarf kann ein kleines Preisschießen organisiert werden.

Für Brotzeit und Getränke wird gesorgt.

Anmeldung bitte bis spätestens 24.08.2024

bei Michael Walbert

Tel. 0170/2902271

E-Mail: walbert.michael@gmx.de

Appell zur Geschlossenheit: Oberbayerns Kreisgruppen unterstützen Präsidium

Mit der sogenannten Mühldorfer Erklärung distanzieren sich 24 oberbayerische Kreisgruppenvorsitzende gemeinsam von Verbandsquerelen und öffentlich ausgetragenen Feindseligkeiten. Erklärtes Ziel ist es demnach, gemeinsam im Bayerischen Jagdverband die Herausforderungen der Jagd anzugehen, die Vergangenheit ruhen zu lassen und so Schaden vom Verband abzuwenden. Dazu fordern die Unterzeichner ihre Mitglieder auf, künftig verbandsinterne Themen gemeinsam intern zu klären und auf der Bezirksversammlung abzustimmen. Initiiert wurde die Erklärung vom Mühldorfer Kreisgruppenvorsitzenden Sascha Schnürer.

Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch:
„Als Präsident des Verbandes unterstütze ich die Mühldorfer Erklärung uneingeschränkt. Dass oberbayerische Kreisgruppenvorsitzende die Initiative von Jagdminister Hubert Aiwanger und des Präsidiums aufgenommen haben und einen klaren Appell zur Geschlossenheit des Jagdverbandes auch in Oberbayern starten, begrüße ich sehr.
Bayernweit herrscht im BJV große Einigkeit, dass öffentliche Attacken einzelner Kreisgruppenvorsitzender auf die Verbandsspitze das Image der Jagd in Bayern nachhaltig geschädigt haben. Internes Ringen um die Strategie des Verbandes zu jagdpolitischen Themen ist notwendig und sinnvoll. Für persönliche Feindseligkeiten gegenüber dem demokratisch gewählten und legitimierten Präsidium ist dagegen kein Platz. Das bringt die Mühldorfer Erklärung auf den Punkt.“

Text und Foto: Ursula Hoffmann

Quelle: Jagd in Bayern

Kitzrettung: Allgemeinverfügung setzt EU-Beschränkungen außer Kraft

Überall im Lande bieten Jäger und Hegeringe die Rettung von Rehkitzen vor dem Mähtod durch Ortung mittels Drohne mit Wärmebildkamera an. Dabei fliegen sie die Wiesen früh morgens, bevor sie gemäht werden, mit Drohnen ab und orten mittels Wärmebildkamera Rehkitze, kleine Hasen und auch Wildvogelgelege. Nachdem das Wild von der Drohne geortet wurd,e, wird die genaue Position an Helfer weitergeben , die dann sofort die Tiere bergen und ausserhalb des Feldes in Sicherheit bringen.

Die Sorgen der vergangenen Wochen waren unbegründet: Auch 2024 kann die Kitzrettung durch die Drohnenteams, wie sie sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, durchgeführt werden. Kurzfristig ist für die bevorstehende Kitzrettung-Saison eine Allgemeinverfügung vom Luftfahrt-Bundesamt erlassen worden. Diese ermöglicht die Rehkitzrettung im gleichen rechtlichen Rahmen wie die letzten Jahre durchzuführen. 
Gemäß der Allgemeinverfügung mit der Nummer B5-30103-2024-01 des Luftfahrt-Bundesamtes vom 20.03.2024 dürfen Kitzrettungsteam mit Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g bis 25 kg beim Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3 den Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie oder Erholungsgebieten unterschreiten. Auch gilt dies für Bestandsdrohnen die vor dem 01.01.2024 angeschafft wurden.
Zu beachten ist das die Allgemeinverfügung bis zum 19.11.2024 befristet ist. An einer langfristigen Lösung wird gearbeitet. Dennoch sollten sich die Vereine zeitgleich um eine Schulung für die Fernpilotenlizenz A2 bemühen.

Text: Christian Fischer, Foto: Countrypixel/stock.adobe.com

Quelle: Jagd in Bayern