Liebe Mitglieder, bitte vergesst nicht euren Jagdschein noch rechtzeitig zu verlängern.
Gruß, die Vorstandschaft
Wir beschäftigen uns mit Themen rund um die Jagd
Liebe Mitglieder, bitte vergesst nicht euren Jagdschein noch rechtzeitig zu verlängern.
Gruß, die Vorstandschaft
der Abrichtelehrgang für Jagd- u. Begleithunde beginnt heuer am Mitwoch 02.04.2025.
Treffpunkt ist der Sportplatz in Weihmörting um 18.00 Uhr.
Anmeldung bzw. Rückfragen unter
Tel. 08534 842017
e-mail:franz josef bachmeier@gmail.com
Die Sorgen der vergangenen Wochen waren unbegründet: Auch 2024 kann die Kitzrettung durch die Drohnenteams, wie sie sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, durchgeführt werden. Kurzfristig ist für die bevorstehende Kitzrettung-Saison eine Allgemeinverfügung vom Luftfahrt-Bundesamt erlassen worden. Diese ermöglicht die Rehkitzrettung im gleichen rechtlichen Rahmen wie die letzten Jahre durchzuführen.
Gemäß der Allgemeinverfügung mit der Nummer B5-30103-2024-01 des Luftfahrt-Bundesamtes vom 20.03.2024 dürfen Kitzrettungsteam mit Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g bis 25 kg beim Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3 den Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie oder Erholungsgebieten unterschreiten. Auch gilt dies für Bestandsdrohnen die vor dem 01.01.2024 angeschafft wurden.
Zu beachten ist das die Allgemeinverfügung bis zum 19.11.2024 befristet ist. An einer langfristigen Lösung wird gearbeitet. Dennoch sollten sich die Vereine zeitgleich um eine Schulung für die Fernpilotenlizenz A2 bemühen.
Text: Christian Fischer, Foto: Countrypixel/stock.adobe.com
Quelle: Jagd in Bayern
Um sicherzustellen, dass Bayerns Jäger jederzeit die anerkannte Brauchbarkeit ihrer Jagdhunde nachweisen können und so Rechtssicherheit haben, startet der Bayerische Jagdverband ab diesem Jahr die neue Prüfungsordnung für die sogenannte Qualifizierte Brauchbarkeit. Diese ist modular aufgebaut, so dass die Hunde genau in den Disziplinen geprüft werden, in denen sie dann auch jagdlich zum Einsatz kommen. Mit der neuen QBPO wurde gleichzeitig zum Stichtag 02.02.2024 die alte BPO außer Kraft gesetzt. Rechtssicherheit, dass Jagdhunde wirklich brauchbar sind, gibt es damit ab sofort nur noch nach bestandenen Prüfungen gemäß der neuen QBPO, für die der BJV künftig eine sogenannte Grüne Karte an die Hundeführer ausgeben wird. Vor dem 02.02.2024 geprüfte Hunde können die Grüne Karte, die auch für bestandene vergleichbare Prüfungen der jeweiligen Zuchtverbände im JGHV ausgegeben wird, beim BJV beantragen. Ohne diese Grüne Karte könnte gegebenenfalls vor Gericht ein Einzelgutachten notwendig werden, mit dem nachgewiesen wird, dass der Hund für die entsprechende Jagdart wirklich brauchbar war. Ansonsten droht unter Umständen der Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte. Text: Ursula Hoffmann, Foto: Hannah Reutter
Seit dem 15. Februar 2023 greift das Bleischrotverbot. Die Jagd in Feuchtgebieten und in 100m Umkreis mit bleihaltiger Schrotmunition ist damit tabu.
Die sogenannte REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie wurde 2007 von der Europäischen Union (EU) erlassen. Die Verordnung soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen bzw. diese verbessern. Daher wird auch der Einsatz von Blei in allen Lebensbereichen – so auch der Jagd – überprüft und minimiert. Daher sollen künftig bleifreie Schrote wie z. B. Stahlschrot bei der Jagd verwendet werden.
Gemäß der neuen Verordnung ist die Verwendung sowie das Mitführen von bleihaltiger Munition in und 100m um Feuchtgebiete verboten.
Eine Videoreihe des deutschen Jagdverbands behandelt diese Thematik und vermittelt wichtiges Wissen um dem Thema bewusst zu begegnen.
Hierzu ein weiterer interessanter Artikel der PIRSCH zur Definition der Feuchtgebiete
https://www.pirsch.de/news/eu-verbot-von-bleischrot-geht-bayern-einen-sonderweg-36710
Weiter eine gute Zusammenfassung