Bleiverbot in Feuchtgebieten

Seit dem 15. Februar 2023 greift das Bleischrotverbot. Die Jagd in Feuchtgebieten und in 100m Umkreis mit bleihaltiger Schrotmunition ist damit tabu.

Die sogenannte REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie wurde 2007 von der Europäischen Union (EU) erlassen. Die Verordnung soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen bzw. diese verbessern. Daher wird auch der Einsatz von Blei in allen Lebensbereichen – so auch der Jagd – überprüft und minimiert. Daher sollen künftig bleifreie Schrote wie z. B. Stahlschrot bei der Jagd verwendet werden.

Gemäß der neuen Verordnung ist die Verwendung sowie das Mitführen von bleihaltiger Munition in und 100m um Feuchtgebiete verboten.

Eine Videoreihe des deutschen Jagdverbands behandelt diese Thematik und vermittelt wichtiges Wissen um dem Thema bewusst zu begegnen.

Hierzu ein weiterer interessanter Artikel der PIRSCH zur Definition der Feuchtgebiete

https://www.pirsch.de/news/eu-verbot-von-bleischrot-geht-bayern-einen-sonderweg-36710

Weiter eine gute Zusammenfassung

https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/bleischrot-verbot-ab-februar-das-muessen-jaeger-jetzt-wissen-36568

Wildtierrettungsstrategien

Anfang fang Mai startete wieder das Mähen der Grünland- und Feldfutterbaubestände – auch wenn heuer aufgrund der regnerischen Witterung noch nicht viele Flächen gemäht wurden und oft erst jetzt der erste Schnitt ansteht. Das Projekt „Wildtierrettungsstrategien“, das derzeit an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Kooperation mit der TU München und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft durchgeführt wird, beschäftigt sich mit der Bewertung vorhandener Maßnahmen zur Rehkitzrettung und der Optimierung des Einsatzes.
Um einen deutschlandweiten Kenntnisgewinn zu Maßnahmen zur Rehkitzrettung zu bekommen, führen wir eine Umfrage unter Jägern durch. Wir bitten Sie daher, falls Sie Jäger in einem Jagdrevier sind, an der Umfrage teilzunehmen und diese in Ihrem Umkreis publik zu machen. Die Teilnahme dauert ca. 20 Minuten. Hier geht
es zur Umfrage: https://www.lfl.bayern.de/umfragewildtierrettungsmassnahmen

Weiterhin möchten wir Sie bitten, unsere Datenerhebungsblätter zu den von Ihnen angewendeten Maßnahmen zur Wildtierrettung auszufüllen. Die Datenerhebungsblätter finden Sie unter:
https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtierrettungsstrategien


Pro Feldstück oder Mähtag stehen je nach angewendeter Maßnahme folgende Datenerhebungsblätter zur Verfügung:
● Suche mit der Drohne als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Nutzung des tragbaren Wildretters als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Suche durch Personen als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Nutzung von Scheuchen als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Nutzung des akustischen Wildretters am Mähwerk als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Mähen nach Mäh-Knigge als Maßnahme zur Wildtierrettung
● Eingrasen (Mähen bei der Grünfütterung)

Für die wildbiologischen Fragestellungen werden alle Kitzfundorte und weitere Daten zum Rehkitz benötigt. Ebenso sind Daten zu Flächen ohne Kitzfunde von großer Bedeutung. Dafür stehen Ihnen verschiedene Erfassungsmöglichkeiten ebenfalls im Wildtierportal zur Verfügung.