Bleiverbot in Feuchtgebieten

Seit dem 15. Februar 2023 greift das Bleischrotverbot. Die Jagd in Feuchtgebieten und in 100m Umkreis mit bleihaltiger Schrotmunition ist damit tabu.

Die sogenannte REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie wurde 2007 von der Europäischen Union (EU) erlassen. Die Verordnung soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen bzw. diese verbessern. Daher wird auch der Einsatz von Blei in allen Lebensbereichen – so auch der Jagd – überprüft und minimiert. Daher sollen künftig bleifreie Schrote wie z. B. Stahlschrot bei der Jagd verwendet werden.

Gemäß der neuen Verordnung ist die Verwendung sowie das Mitführen von bleihaltiger Munition in und 100m um Feuchtgebiete verboten.

Eine Videoreihe des deutschen Jagdverbands behandelt diese Thematik und vermittelt wichtiges Wissen um dem Thema bewusst zu begegnen.

Hierzu ein weiterer interessanter Artikel der PIRSCH zur Definition der Feuchtgebiete

https://www.pirsch.de/news/eu-verbot-von-bleischrot-geht-bayern-einen-sonderweg-36710

Weiter eine gute Zusammenfassung

https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/bleischrot-verbot-ab-februar-das-muessen-jaeger-jetzt-wissen-36568