Bitte beachten sie das für die Versammlung am 01.04. die 2G-Regel gilt!
2G-Regel: Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.