Behördliche Anerkennung von Nachsuchegespannen – Antragsfrist 19.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.12.2023 tritt eine Verordnung in Kraft, die die Voraussetzungen für die behördliche Anerkennung von Nachsuchengespannen schafft. Damit wird das Nachsuchewesen in Bayern weiter professionalisiert und Rechtssicherheit für die Nachsuchengespanne geschaffen, sowie ein wertvoller Beitrag zum Tierschutz und der waidgerechten Jagdausübung geleistet.

Anträge auf Anerkennung sind ab sofort bis 19. Januar 2024 möglich. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt für Interessierte Informationen und die erforderlichen Formulare für die Antragsstellung unter folgenden Link zur Verfügung: https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/

Wir bitten Sie, die Informationen an die Jägerschaft innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs weiterzugeben.