Forstliches Gutachten

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre das forstliche Gutachten, es geht hierbei um die Waldverjüngung. Es wird für alle Hegegemeinschaften (das sind einzelne Reviere die zusammengefasst werden) durchgeführt. In Bayern sind es etwa um die 750 Hegegemeinschaften. Diese Gutachten wird Vegetationsgutachten genannt, es werden im Wald Flächen ausgewählt wo man die Waldverjüngung begutachtet. Wie viele Pflanzen werden von den Wildtieren verbissen? Der Verbiss kann vom Reh aber auch vom Hasen kommen. Jeder Verbiss schadet dem Baum im Wuchs, und somit ist es für den Waldeigentümer ein wirtschaftlicher Schaden der entsteht. Bewertet werden nur die Schäden die vom Schalenwild (Reh) stammen, es wird eine Abschussempfehlungen gegeben, meistens wird diese auch so angenommen.

Das Bild stammt aus einem unserer Reviere und zeigt einen solchen Aufnahmepunkt, dort wird der Nachwuchs begutachtet.

Aufnahmepunkt
Nachwuchs

Hundekurs darf stattfinden

Jagdhundekursen dürfen in den Kreisgruppen wieder stattfinden!

Natürlich muss die aktuelle Hygieneverordnung und die Coronavorschriften eigehalten werden. Wir hoffen das es Corona bedingt nicht wieder zu Änderungen kommt, sollten vom Ministerium neue Voraussetzung hierfür vorgeschrieben werden, so veröffentlichen wir die aus unsere Internetseite.

Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung an Franz Bachmeier unter: 08534 842017   bitte Werktags ab 18.00Uhr, oder per Mail franzjosefbachmeier@gmail.com