Im LK Passau muss die 7-Tage-Inzidenz konstant unter 100 sein um den Hundekurs durchzuführen zu dürfen.
Die Brauchbarkeitsprüfung kann unter Einbeziehung der Coronahygienevorschriften durchgeführt werden auch bei einem Wert über 100 nach aktuellem Stand heute.
Die Jäger kümmern sich freiwillig und Ehrenamtlich auch um die Wildtiere die unserem Strassenverkehr zum Opfer fallen. Alle die einen Zusammenstoß mit einem Wildtier haben müssen dies unverzüglich Melden (Polizei). Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, denn das Tier könnte verletzt irgendwo liegen. Oft kann es mehrere hundert Meter weiterlaufen bevor es zusammenbricht und leidet. Hier kommt dann der Jagdhund zum Einsatz, seine Nase führt den Jäger zum leidenden oder toten Tier. Oder der Hund bringt das bereits tote Tier, wie auf dem Bild zu sehen ist.
Darüber würden sich viele freuen die einen Jäger oder Jägerin zum Partner haben und selber nicht auf die Jagd gehen. Das Revier fordert seinen Jäger/in zu jeder Jahreszeit, eigentlich gibt es immer was zu tun. Jetzt ist die Zeit um mal nach den Hochsitzen zu sehen, und Schäden auszubessern.
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre das forstliche Gutachten, es geht hierbei um die Waldverjüngung. Es wird für alle Hegegemeinschaften (das sind einzelne Reviere die zusammengefasst werden) durchgeführt. In Bayern sind es etwa um die 750 Hegegemeinschaften. Diese Gutachten wird Vegetationsgutachten genannt, es werden im Wald Flächen ausgewählt wo man die Waldverjüngung begutachtet. Wie viele Pflanzen werden von den Wildtieren verbissen? Der Verbiss kann vom Reh aber auch vom Hasen kommen. Jeder Verbiss schadet dem Baum im Wuchs, und somit ist es für den Waldeigentümer ein wirtschaftlicher Schaden der entsteht. Bewertet werden nur die Schäden die vom Schalenwild (Reh) stammen, es wird eine Abschussempfehlungen gegeben, meistens wird diese auch so angenommen.
Das Bild stammt aus einem unserer Reviere und zeigt einen solchen Aufnahmepunkt, dort wird der Nachwuchs begutachtet.
Der Inzidenzwert im Landkreis muss unter 100 fallen. Momentan ist nur der Abrichtelehrgang für Jagdhunde erlaubt. Aktualisierung und bekanntgabe des Termines folgen!
Jagdhundekursen dürfen in den Kreisgruppen wieder stattfinden!
Natürlich muss die aktuelle Hygieneverordnung und die Coronavorschriften eigehalten werden. Wir hoffen das es Corona bedingt nicht wieder zu Änderungen kommt, sollten vom Ministerium neue Voraussetzung hierfür vorgeschrieben werden, so veröffentlichen wir die aus unsere Internetseite.
Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung an Franz Bachmeier unter: 08534 842017 bitte Werktags ab 18.00Uhr, oder per Mail franzjosefbachmeier@gmail.com