Behördliche Anerkennung von Nachsuchegespannen – Antragsfrist 19.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.12.2023 tritt eine Verordnung in Kraft, die die Voraussetzungen für die behördliche Anerkennung von Nachsuchengespannen schafft. Damit wird das Nachsuchewesen in Bayern weiter professionalisiert und Rechtssicherheit für die Nachsuchengespanne geschaffen, sowie ein wertvoller Beitrag zum Tierschutz und der waidgerechten Jagdausübung geleistet.

Anträge auf Anerkennung sind ab sofort bis 19. Januar 2024 möglich. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt für Interessierte Informationen und die erforderlichen Formulare für die Antragsstellung unter folgenden Link zur Verfügung: https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/

Wir bitten Sie, die Informationen an die Jägerschaft innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs weiterzugeben.

Kinder malen die Tiere des Waldes – Ferienprogramm in Haarbach

Im Rahmen des Ferienprogrammes der Gemeinde Haarbach lud die Kreisgruppe Griesbach des Bayerischen Jagdverbands Kinder in das Hofatelier Blumental des Künstlers und Kulturpreisträgers Jörg Mangold nach Halmöd ein. Durch das gemeinsame Malen heimischer Wildtiere unter fachkundiger Anleitung gelang es Jörg Mangold, die Kinder zu begeistern und zu motivieren. Der Jäger und Hundeführer Armin Prosteder gewährte den sechszehn Schülerinnen und Schülern Einblicke in das Leben der Wildtiere und wies auf die verantwortungsvollen Aufgaben hin, die ein Jäger heute im Umgang mit allen wildlebenden Tieren zu erfüllen hat. Auch Jagdhund Arco, den alle sofort in ihr Herz schlossen, demonstrierte eindrucksvoll, was er beherrschen muss. Bürgermeister Franz Gerleigner, selbst passionierter Jäger,war voll des Lobs für die kunstvoll zu Papier gebrachten Hasen, Rehe und Füchse. Mangold betonte, dass in jedem Kind ein Künstler steckt. Es gälte nur das Interesse dafür zuwecken. Alle Kinder der Welt malen, so Mangold, und alle Kinder malen die gleiche Sonne.

Bleiverbot in Feuchtgebieten

Seit dem 15. Februar 2023 greift das Bleischrotverbot. Die Jagd in Feuchtgebieten und in 100m Umkreis mit bleihaltiger Schrotmunition ist damit tabu.

Die sogenannte REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie wurde 2007 von der Europäischen Union (EU) erlassen. Die Verordnung soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen bzw. diese verbessern. Daher wird auch der Einsatz von Blei in allen Lebensbereichen – so auch der Jagd – überprüft und minimiert. Daher sollen künftig bleifreie Schrote wie z. B. Stahlschrot bei der Jagd verwendet werden.

Gemäß der neuen Verordnung ist die Verwendung sowie das Mitführen von bleihaltiger Munition in und 100m um Feuchtgebiete verboten.

Eine Videoreihe des deutschen Jagdverbands behandelt diese Thematik und vermittelt wichtiges Wissen um dem Thema bewusst zu begegnen.

Hierzu ein weiterer interessanter Artikel der PIRSCH zur Definition der Feuchtgebiete

https://www.pirsch.de/news/eu-verbot-von-bleischrot-geht-bayern-einen-sonderweg-36710

Weiter eine gute Zusammenfassung

https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/bleischrot-verbot-ab-februar-das-muessen-jaeger-jetzt-wissen-36568